1. Abschluss des Reisevertrages

1a Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Terramundi GmbH den Abschluss eines Reisevertrages, auf Grundlage der gültigen Reiseausschreibung und dieser allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen an.

1b Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1c Bei Gruppenreisen wird die Anmeldung durch den Beauftragten der Gruppe vorgenommen, der in Vollmacht für die anderen Mitglieder unterzeichnet, wobei jedes einzelne Mitglied der Reisegruppe Vertragspartner der Terramundi GmbH ist. Bei Jugendgruppen, deren Mitglieder unter 18 Jahre alt sind, ist der Vertragspartner der Terramundi GmbH die Organisation oder die Person, die die Reise anmeldet.

1d Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Terramundi GmbH zustande. Sie informiert den Kunden mit der Reisebestätigung über den Vertragsabschluss. Gleichzeitig erhält der Kunde einen Reisepreissicherungsschein gem. § 651k BGB. Falls die Buchung über ein vom Reisegast beauftragtes Reisebüro vorgenommen wird, wird die Reisebestätigung dem Reisebüro übersandt.

1e Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so stellt diese Reisebestätigung ein neues Angebot mit geänderter Leistung dar, an das die Terramundi GmbH zehn Tage lang gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme innerhalb der Bindungsfrist erklärt oder auch durch Zahlung bestätigt.

2. Bezahlung

2a Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine auf den Reisepreis anzurechnende Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig.

2b Die Restzahlung des Reisepreises wird fällig mit der Aushändigung der Reiseunterlagen oder wie im Einzelfall vereinbart, jedoch nicht früher als 21 Tage vor Reiseantritt.

2c Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch die Terramundi GmbH.

3. Leistungen

Grundlage der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen der Terramundi GmbH, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung der Terramundi GmbH. An- und Abreisetage der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4a Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht von der Terramundi GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere auch für die Änderungen von Flugzeiten oder Flugrouten, soweit die Abweichung dem Reisegast zumutbar ist und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

4b Absatz 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Terramundi GmbH den Reisepreis wie folgt erhöhen:

  • Bei einer auf die Person bezogenen Erhöhung kann die Terramundi GmbH vom Kunden die Erhöhung verlangen.
  • In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die Terramundi GmbH vom Kunden verlangen.
  • Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Gebühren und Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der Terramundi GmbH erhöht oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse verändert, so kann die Terramundi GmbH den anteiligen Betrag einer Erhöhung vom Kunden fordern.

Absatz 2) Eine Erhöhung nach Absatz 1 ist nur zulässig, wenn zwischen dem Abschluss des Reisevertrages und dem vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten sind, noch für die Terramundi GmbH vorhersehbar waren.

Absatz 3) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die Terramundi GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung von Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich gegenüber der Terramundi GmbH erfolgen, wobei der Eingang des Rücktrittsschreibens bei der Terramundi GmbH maßgeblich ist.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

5a Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Terramundi GmbH. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5b Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus persönlichen Gründen nicht an, so kann die Terramundi GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Wird durch eine Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z. B. Einzelzimmer) notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z. B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.

5c Die Terramundi GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es bleibt dem Kunden jedoch unbenommen den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

I. Pkw-, Bahn-, Bus- und Flugreisen
bis 30. Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 06. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
II. Schiffsreisen
bis 50. Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 49. bis 35. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 34. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
III. Ferienwohnung
bis 45. Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

IV. ABC, APEX o.ä.
Bei APEX-Flügen o.ä. aufgrund behördlich genehmigter Sondertarife, die ständigen Veränderungen unterliegen, sind entsprechend den in diesen Reisebedingungen festgelegten Grundsätzen die jeweils geltenden tariflichen Fristen festzusetzen.

V. Andere Reisearten, Abweichungen
Hiervon abweichende Rücktrittsregelungen werden in der jeweiligen Programmausschreibung und/oder Angebotsabgabe gesondert mitgeteilt.

5d Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder BefördeAllgemeine Reise- und Zahlungsbedingungenrungsart vorgenommen (Umbuchung), erhebt die Terramundi GmbH bei allen Reisen bis 30 Tage, bei Schiffsreisen bis 50 Tage vor Reiseantritt, ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden von EUR 30,-. Die Terramundi GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit die Terramundi GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.

5e Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß den Ziffern 5a bis 5b und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5f Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson für sich bestimmen. Es bedarf dazu einer Mitteilung an die Terramundi GmbH. Die Terramundi GmbH kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall gelten die Rücktrittsbedingungen. Bei Bestätigung der Ersatzperson durch die Terramundi GmbH wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- erhoben. Die Terramundi GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit die Terramundi GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der Terramundi GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5g Wird die Reise durch einen Umstand abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt, so besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

6. Versicherungen

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenver - sicherung sowie einer Auslandskranken- und Rücktransportversiche - rung. Weitere Versicherungen wie Gepäckversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung etc. sind zu empfehlen. Ansprüche müssen vom Reisenden direkt an die Versicherung gestellt werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Terramundi GmbH

Die Terramundi GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen

7a ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Terramundi GmbH behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis; sie wird sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen einschließlich evtl. Erstattungen des Leistungsträgers.

7b bis 21 Tage vor Reiseantritt,
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Falle ist die Terramundi GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Terramundi GmbH den Kunden davon zu unterrichten.

7c bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Terramundi GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der Terramundi GmbH im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, d.h. die Kosten nicht gedeckt sind. Ein Rücktrittsrecht der Terramundi GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Kunde unverzüglich Nachricht und der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.

8. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die Terramundi GmbH als auch der Kunde den Vertrag gem. § 651j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Terramundi GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Gewährleistungen

9a Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Die Terramundi GmbH kann Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt, oder die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9b Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

9c Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Terramundi GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Terramundi GmbH verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein begründetes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10. Haftung des Reiseveranstalters

Die Terramundi GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung.
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
  • die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen.
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
  • vertragliche Haftungsbeschränkung.
  • die Haftung der Terramundi GmbH für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
  • gesetzliche Haftungsbeschränkung, z. B. Montrealer Übereinkommen.
  • die Haftung der Terramundi GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
  • Haftung für Fremdleistungen.
  • die Terramundi GmbH haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen, etc.), die auch ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

11. Mitwirkungspflicht

11a Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11b Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

11c Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss vom Reisenden unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, erstattet werden. Die Anzeige ist Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen.

11d Die Terramundi GmbH empfiehlt jedem Reisenden, die allgemeinen wichtigen Hinweise sowie die landesspezifischen Reisetipps, die vor Reiseantritt ausgehändigt werden, zu beachten, um grundlegende Missverständnisse möglichst von Anfang an auszuschließen.

12. Ausschlussfristen

Ansprüche der Terramundi GmbH gegenüber sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich geltend gemacht werden, wobei Vermittler nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind.

12a Vertragliche Ansprüche Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei der Terramundi GmbH geltend gemacht werden.

12b Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei der Terramundi GmbH geltend gemacht werden.

12c Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung möglichst schriftlich bei der Terramundi GmbH innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen.

Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späteren Zeitpunkt an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung möglichst schriftlich bei der Terramundi GmbH, innerhalb von einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch die Terramundi GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde.

13. Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände wird hingewiesen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14a Die Terramundi GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14b Die Terramundi GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die Terramundi GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Terramundi GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

14c Auf Wunsch des Reisenden kann die Terramundi GmbH auf dessen Kosten ein evtl. notwendiges Visum beschaffen. Die Visa Besorgung sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil der touristischen Leistungen.

14d Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Terramundi GmbH bedingt sind.

15. Zusätzliche Bedingungen für Ferienwohnungen, -häuser und Appartements

15a Die Belegung einer Wohneinheit kann nur entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchstzahl einschließlich Kinder und wie gebucht und bezahlt erfolgen. Weitere Personen dürfen nicht in derselben Wohneinheit untergebracht werden.

15b Wenn bei Beginn der Mietzeit Beanstandungen vorliegen, müssen diese sofort nach dem Einzug dem Vermittler oder seinem Beauftragten, bzw. der Schlüsselübergabestelle gemeldet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn dieses nicht sofort möglich ist, muss der Reisende sich den beanstandeten Mangel bestätigen lassen.

15c Alle Mieter sind verpflichtet, die Ferienwohnung und das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, muss dieses dem Vermittler, einem Beauftragten, der Terramundi Reiseleitung oder der Schlüsselübergabestelle gemeldet werden. Der Mieter haftet auch für Mitreisende und Kinder.

15d Der vereinbarte Mietpreis deckt im Allgemeinen die in der Angebotsbeschreibung ausgedruckten Leistungen ab.

16. Allgemeine Bestimmungen

16a Kataloge und Reiseausschreibungen werden mit Sorgfalt erstellt. Für Druck- und offensichtliche Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die in den Prospekten gemachten Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung eines neuen Prospektes verlieren die Angaben in früheren Prospekten ihre Gültigkeit.

16b Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

17. Gerichtsstand

Für Klagen der Terramundi GmbH gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Wohnsitz im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Terramundi GmbH maßgebend. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Terramundi GmbH, 46286 Dorsten.


Terramundi GmbH

Terramundi GmbH
Im Wauert 14
46286 Dorsten-Wulfen

Telefon: 0 23 69 / 919 62 0
Telefax: 0 23 69 / 919 62 33
E-Mail: info@terramundi.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Georg Feller
Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 6640
Steuer-Nummer: 359 / 5788 / 0602